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Berufsbegleitendes StudiumStudiendauerAnerkennungsoptionen Bewerber mit Berufserfahrung können das Studium auf vier Semester verkürzen. Voraussetzung ist eine nachgewiesene Berufspraxis in Kombination mit Weiterbildungsabschlüssen, die nach dem Abschluss eines Erststudium erworben wurden (z. B. staatlich geprüfter Finanzbuchhalter, IHK-Betriebswirt etc.). Diese kann auf das Studium angerechnet werden. Voraussetzungen Bewerber, die ihren Weiterbildungsabschluss auf die Studiendauer anrechnen lassen möchten, müssen den bestandenen Abschluss der Weiterbildung und einen Nachweis über vier Jahre ununterbrochener Berufspraxis in einschlägiger, verantwortlicher Funktion vorlegen und aktuell noch in dieser Position berufstätig sein. Es erfolgt dann eine pauschale Anrechnung von in der Praxis bzw. außerhalb der Hochschule erworbener Qualifikationen. |