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Berufsbegleitendes Studium

Berufsbegleitendes Studium

Verkürzung der Studiendauer

Anerkennungsoptionen

Bewerber mit Berufserfahrung können das Studium auf fünf Semester verkürzen. Voraussetzung ist eine nachgewiesene Berufspraxis in Kombination mit Weiterbildungsabschlüssen, die nach der Ausbildung erworben wurden (z.B. Handels-, Wirtschafts-, Bank- und Industriefachwirt oder weitere). Diese kann auf das Studium angerechnet werden.

Voraussetzungen

Bewerber, die ihren Weiterbildungsabschluss auf die Studiendauer anrechnen lassen möchten, müssen den bestandenen Abschluss der Weiterbildung und einen Nachweis über zwei Jahre ununterbrochener Berufspraxis vorlegen. Darüber hinaus müssen sie an einer studiumsvorbereitenden Seminarwoche teilnehmen und die darauf aufbauende Einstufungsprüfung bestehen.



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